Allgemeine Mietbestimmungen
für Festmobiliar der Meler Galgevögel

1. Eigentumsvorbehalt

Das Festmobiliar bleibt Eigentum der Meler Galgevögel und kann weder veräussert, belehnt, noch verpfändet werden.

2. Offerten und Aufträge

Unsere Offerten sind freibleibend. Alle Vereinbarungen werden erst nach erhalten der unterzeichneten Auftragsbestätigung bindend. Bis zur Erteilung Auftragsbestätigung behalten wir uns eine anderweitige Vermietung vor.

3. Transport

Der Transport ist nicht im Mietpreis inbegriffen. Das Zelt ist auf einem Anhänger verladen und muss durch den Mieter abgeholt und wieder zurückgebracht werden. Das verwendete Zugfahrzeug muss über die notwendige Anhängelast ( 4 t ) verfügen und gemäss Strassenverkehrsgesetz zugelassen sein. Bei Transportschäden haftet der Mieter.

Bei Bedarf muss der Holzboden verladen werden, dazu muss der Mieter einen geeigneten Transportanhänger sowie 4 kräftige Personen zur Verfügung stellen.

Masse der Bodenplatten: 3m x 1m
Länge der Träger für Boden-Unterkonstruktion: 5m
Gewicht des gesamten Bodens ca.: 5t
Bei Transportschäden haftet der Mieter

Erfolgt der Transport gemäss Vereinbarung durch eine Person der Meler Galgevögel kostet ein Transportweg pauschal 100.00 CHF.

4. Auf- und Abbau

Auf- sowie Abbau unseres Festmobiliars darf nur unter der Leitung einer vom Vermieter autorisierten Fachperson erfolgen. Nach dem Aufbau sowie vor dem Abbau kontrolliert der Vermieter das Festmobiliar auf Schäden und erstellt jeweils einen Vermietungsrapport. Die Leistungen dieser Fachperson sind im Mietpreis inbegriffen.

Der Mieter hat zum Auf- sowie Abbauen des Zeltes mindestens 6 Personen zur Verfügung zu stellen.

Für das montieren bzw. demontieren des Holzbodens müssen weitere 6 Personen durch den Mieter zur Verfügung gestellt werden.

Sind zum vereinbarten Aufbautermin nicht genügend Hilfspersonen des Vermieters anwesend, kann die Fachperson der MGV den Aufbau des Zeltes absagen. Allfällige andere Umtriebe welche durch zuwenig oder fehlendes Hilfspersonal entstehen, werden dem Mieter mit Fr. 50.00 Pro Mann und Stunde in Rechnung gestellt.

5. Mobiliarrückgabe

Das Festmobiliar muss in unbeschädigtem und normal sauberem Zustand zurückgegeben werden. Reparatur- und Reinigungsarbeiten werden nach effektivem Aufwand zum Stundenansatz von Fr. 25.- plus Materialkosten ausgeführt. Defekte Ware, die nicht mehr repariert werden kann, wird zum offiziellen Verkaufspreis abzüglich 10% Minderwert des gebrauchten Materials, verrechnet.

Allfällige Mängel sind auf dem Vermietungsrapport aufzulisten und durch den Mieter mit einer Unterschrift zu akzeptieren.

6. Sorgfaltspflicht

Die Arbeitskräfte des Mieters sind verpflichtet, unsere Mietgegenstände sorgfältig zu behandeln und die Weisungen unserer Fachperson zu befolgen. Das Kochen ist nur im Küchenzelt erlaubt. Grillieren in den Zelten ist grundsätzlich verboten.

7. Versicherung

Unser Mobiliar ist feuer- und elementarschadenversichert. Für anderweitige Beschädigungen und Entwendungen an unserem Festmobiliar ist der Mieter haftbar und hat sich ggf. dafür zu versichern. Die Haftbarkeit des Mieters beginnt mit der Entgegennahme der Mietgegenstände. Mithelfer haben sich selbst gegen Unfall zu versichern.

MGV Möhlin, 31.08.23